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Dental-Lexikon: R

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radikulär
Zur (Zahn)Wurzel gehörend, die (Zahn)Wurzel betreffend, an der (Zahn)Wurzel gelegen.

Radiologie
Lehre von den ionisierenden Strahlen (u.a. auch den Röntgenstrahlen) und ihrer Anwendung. Als Unterzweig befasst sich die medizinische R. mit der Diagnose und Therapie von Krankheiten (Röntgenologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin).

Radix
Lat. für Wurzel. So bezeichnet man die Zahnwurzel anatomisch korrekt als Radix dentis.

Raucherbelag
Kosmetisch störender bräunlich-gelber Belag, welcher durch Pigmente aus dem Tabakrauch verursacht wird. Mit konventionellen Mundhygienemaßnahmen nicht zu beseitigen.

Recall – System
In Zahnarztpraxen gebräuchliches Erinnerungssytem, besonders im Rahmen der parodontologischen Nachsorge. Dem Patienten wird nach einem vorher festgelegten Zeitraum mitgeteilt, dass ein Kontroll / Untersuchungstermin wieder fällig ist.

retromolar
Lagebezeichnung: hinter den Backenzähnen.

Röntgendiagnostik, Röntgenuntersuchung
Man benutzt die Eigenschaft der Röntgenstrahlen, auf einer phothographischen Filmschicht sog. ‚Schatten‘ zu erzeugen, welche durch die unterschiedliche Strahlendurchlässigkeit des Körpergewebes oder von Fremdkörpern – in Abhängigkeit von der Art und Dicke des Materials (je höher das Atomgewicht, umso undurchlässiger) – bedingt sind (Abb. oben: Röntgenuntersuchung eines Zahnes mittels Parelleltechnik; braun = Filmhalter, blau = Zahnfilm).